Links auf CD- und DVD-Freeware!Stellt Euch vor, Ihr habt auf Eurer Homepage einen Link auf ein kleines Freeware-Programm gesetzt, weil Ihr es nützlich und empfehlenswert fandet. Und dann bekommt Ihr, aus heiterem Himmel, Post von einem Anwaltsbüro, mit Klageandrohung, Unterlassungsaufforderung und Gebühren von mehreren Tausend Euro, weil dieses Programm angeblich illegal ist. Und wenn Ihr Euch dann einen Anwalt nehmen wollt, müßt Ihr erfahren, daß dieser, aufgrund des bewußt extrem hoch angesetzten Streitwertes, ebenfalls mehrere Tausend Euro kosten würde, ohne reelle Aussicht auf Kostenerstattung, selbst wenn Ihr zu Unrecht abgemahnt wurdet. Wolltet Ihr vor Gericht gehen, müßtet Ihr mit einem Prozess durch mehrere Instanzen rechnen, bei dem, zusätzlich zu den Anwaltskosten, auch noch die Gerichtskosten anfallen können. Unter dem Vorwurf, Kopiercracker-Software zu vertreiben, wurden inzwischen weit über 2000 Abmahnungen, überwiegend an private Homepages, versandt. Die betroffenen Webmaster hatten einen Link auf diverse, allgemein bekannte CD-Freewareprogramme gesetzt. Die Abmahngebühren schwanken dabei relativ willkürlich zwischen 2000 - 5000 Euro! Tatsache ist: Seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechts ist der Vertrieb von Kopierschutz-Crackersoftware verboten. Aber: Das abmahnende Anwaltsbüro (Waldorf) hat offenkundig weder die Kenntnisse, noch überhaupt das geringste Interesse, zu überprüfen, inwieweit die monierten Programme tatsächlich zum Cracken geeignet sind. Es wird stattdessen völlig willkürlich gegen Freeware-Programme geschossen, offenbar weil dort von Seiten der Hersteller/Programmierer kein Widerstand zu erwarten ist, und von Seiten der (überwiegend privaten) Verlinker natürlich ebenfalls nicht. Neu, und ebenso absurd wie erschreckend sind die angegebenen Streitwerte und die geforderten Gebühren. Es handelt sich bei der monierten Software durch die Bank weg um bekannte Programme, die man auch mit Suchmaschinen problemlos finden würde. Und im Ausland gibt es keine vergleichsweise unsinnige Gesetzgebung wie in Deutschland. Ein tatsächlicher Schaden dürfte also in keinem einzigen Fall vorliegen/nachzuweisen sein, selbst wenn das eine oder andere Programm tatsächlich geeignet wäre, den Kopierschutz zu umgehen. Einmal mehr zeigt hier die Praxis, daß die deutsche Abmahnungsregelung völlig unpraktikabel ist und Mißbrauch geradezu herausfordert. Mißbrauch sind hier nicht nur die völlig überzogenen Abmahnungsgebühren, sondern Mißbrauch sind auch die absurden Streitwerte, die nicht länger nur psychologische Einschüchterung sind, sondern im Prinzip den Rechtsweg für Privatpersonen unfinanzierbar machen, also gewissermaßen Privatpersonen vom Recht ausschließen. Bedenklich ist auch die, dem Abmahnungs(un)wesen zugrundeliegende Umkehr der Beweislast. Der Abgemahnte muß seine Unschuld beweisen, unter enormen Kosten und Risiken, alldieweil die abmahnende Partei nach Lust und Laune willkürliche Behauptungen und Anschuldigungen aussprechen kann, ohne dabei nennenswerte Risiken einzugehen. Hintergrund: Ich könnte nicht einmal auf Anhieb sagen, welche Projekte und Sites ich insgesamt ins Netz gestellt habe, geschweige denn, was für Links sich dort im Einzelnen befinden. Das eben ist das Internet, das ist seine Stärke und Schwäche zugleich!!! Frage zum Schluß: Welche Sorgfaltspflicht kann man denn von privaten Homepages, von quasi ehrenamtlich erstellten Informationssammlungen und nicht kommerziellen Veröffentlichungen erwarten? Und was für eine Vorstellung von Recht haben Gesetzgeber und Rechtsprechung, wenn sie zulassen, daß Privatpersonen und kleine Unternehmer mit ungeheuren Streitwerten eingeschüchtert und vom Markt (aus dem Internet) gedrängt werden??? Links / Artikel zum Thema:
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