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Index || Newsletter 05-06-2004
Liebe Webmaster und Surfer, wir möchten Euch gerne auf zwei aktuelle Ereignisse aufmerksam machen.
Zum Ersten: Nach der Klagewelle der amerikanischen Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer gibt es nun erstmals auch eine Gegenklage. Die Mutter zweier wegen Tauschbörsennutzung verklagter Töchter schlägt zurück: Der amerikanische Musikverband (RIAA) würde seine Position und finanzielle Überlegenheit nützen, um Tauschbörsennutzer zum außergerichtlichen Vergleich und zur Zahlung maßlos überhöhter Summen zu nötigen. Dies erfülle den Tatbestand der Erpressung und sei mit Schutzgeldforderungen der Mafia vergleichbar, weshalb die Gegenklage auch auf Gesetzen zum Schutz vor organisierter Kriminalität basiert.[Quelle:
Testticker.de]
In Deutschland gibt es leider kaum Gesetze gegen organisierte Kriminalität, und auch das demokratische Geschworenenprinzip ist hier unbekannt. Solange also Juristen mit Juristen interagieren, und dabei auch noch einen Haufen Geld verdienen, dürften ähnliche, auf gesundem Menschenverstand beruhende Klagen in Deutschland aussichtslos sein.
Zum Zweiten möchten wir gerne auf unsere neue Rubrik
Gast-Beiträge aufmerksam machen, und da wiederum auf den besonders interessanten Artikel eines Amerikaners, der zufällig auf unsere Site stieß, und
anläßlich deutschen Internetrechts nur mit dem Kopf schütteln kann: Zum Artikel.
[Es stehen mittlerweile auch ein paar neue Entwürfe von Besuchern zur Verfügung.
Einfach auf den Button klicken, um zur Downloadseite zu gelangen.]
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Gegen Abmahnungsmissbrauch,
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