18.04.2008 - Stichwort "Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch"

Es handelt sich um eine von Lobbyisten beim europäischen Parlament durchgesetzte Vorgabe. Wie das läuft, durften wir inzwischen aus den Medien erfahren: Die Wirtschafts- und Industrie-Lobbyisten äußern ihre Wünsche, und die Politiker setzen sie eilfertig eins zu eins um. Dafür gibts dann ein gutes Essen, und im einen oder anderen Fall vermutlich auch mehr. Diese Vorgabe des europäischen Parlaments wurde jetzt auch vom deutschen Bundestag beschlossen, mit der gleichen verdächtigen Dienstbeflissenheit wie in Brüssel.
 
Begriffsklärung: Es geht im Prinzip darum, dass Rechteinhaber zukünftig selber die Möglichkeit erhalten, Auskünfte über potentielle Kopierer, Tauschbörsennutzer und andere "Schwerverbrecher" einzuziehen. Das ist zwar ein ungeheuerlicher Verstoß gegen Datenschutz und Bürgerrechte, aber die Verdienstinteressen von Lobbys gehen natürlich vor Grundrechten, das stand und steht außer Frage. Dennoch scheint es so, als würde dieser Schuss nach hinten losgehen, weil man vor lauter Fordern und Urheberrechtshysterie die Dinge - einmal mehr - nicht zuende gedacht hatte. So könnte dieser neuerliche Rechteabbau der Bürger sich für Tauschbörsennutzer etc. sogar als Vorteil erweisen:
  • Der Auskunftsanspruch mittels richterlicher Anordnung wird die Rechteinhaber zukünftig 200 Euro kosten. Statt also die vermeintlichen Rechteverletzer weiterhin mit absurden Abmahngebühren abzocken zu können, müssen die Labels zukünftig selber blechen.
  • Gleichzeitig wurden die Abmahngebühren für nichtgewerbliche Urheberrechtsverletzungen gedeckelt, angeblich auf den Selbstkostenpreis der Anwälte.
  • Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht bereits sehr deutlich gemacht, dass die Verbindungsdaten von Personen allenfalls bei kriminellen Vergehen oder gewerblichen Urheberrechtsverletzungen offengelegt werden dürfen. Im Falle von Tauschbörsennutzern also wohl eher nicht.
 
Quelle: Presseportal.de
 
Siehe auch EU-Lobbyismus
 
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