19.01.2006 - Einstweilige Verfügung gegen Wikipedia

Unglaublich aber wahr: Ein deutsches Gericht läßt sich dazu hinreißen, aufgrund eines juristisch völlig ungeklärten Sachverhalts, der zudem nur einen einzigen Eintrag bei Wikipedia betrifft, per einstweiliger Verfügung die komplette deutsche Domain zu sperren.
    "Gute Nacht deutsche Informationsgesellschaft", und fast möchte man sagen "Gute Nacht Rechtsstaat", denn was da in jüngster Zeit von deutschen Gerichten an einstweiligen Verfügungen, ohne jegliche Prüfung des Sachverhalts erlassen wird, ist geeignet, ähnlich wie der deutsche Abmahnwahn, das Ansehen des deutschen Rechtsstaates nachhaltig zu beschädigen.
 
Quelle: Heise - Newsticker
 
Zum juristischen Hintergrund: Sewoma.de - Persönlichkeitsrecht
 
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