10.02.2006 - Vergleich im Wallpaperprozess

Im Wallpaper-Prozess hat der Richter jetzt einen Vergleich vorgeschlagen, der auf eine ungefähre Halbierung der Lizenz- und Gerichtskosten hinausläuft. Sollte der Vergleich von beiden Seiten akzeptiert werden, heißt das im Klartext, dass ein Schüler, wegen ein paar lizenzrechtlich geschützten Bildern auf einer privaten Homepage, 2400 Euro zahlen muß, zuzüglich Anwalts und Gerichtskosten, was die Summe noch mal gut verdoppeln dürfte.
    Dass ein Richter, der nach eigenem Bekunden keine Ahnung vom Internet hat, hier Internetrecht spricht, wollen wir an dieser Stelle nicht weiter kommentieren. Besonders erwähnenswert finde ich aber, dass der gleiche Richter es "ganz normal" findet, dass ein Schüler einem Abmahnanwalt, für das Verfassen eines Briefes, 1099 Euro zahlen soll. Eine Summe, für die ein Schüler gut 2 Monate arbeiten muss, verdient ein Anwalt mit einem in 5 Minuten verfassten Schablonenbrief. Ich meine es nicht beleidigend, ich frage mich wirklich, offen und voller Interesse: was geht in den Hirnen solcher Richter vor und in welchem Elfenbeinturm vermeintlichen "Rechts" leben sie eigentlich???
 
Vorab-Kommentare zum Fall auch auf Mein-Parteibuch.de
 
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