19.03.2008 - Erster Erfolg gegen die Vorratsdatenspeicherung

Dem Eilantrag mehrerer Kläger folgend, hat das Bundesverfassungsgericht - als ersten Schritt - mit einer einstweiligen Verfügung den Zugriff auf die gesammelten Daten erheblich eingeschränkt. Sie dürfen fortan nur bei schweren Straftaten, sowie unter strenger Überprüfung des Einzelfalles, herausgegeben werden. Eine Entscheidung darüber, ob das Datensammeln auf Vorrat überhaupt zulässig ist, wird sich noch bis zum Jahresende hinziehen.
 
Insider sprechen aber bereits von einer erstaunlich deutlichen Reaktion des Verfassungsgerichtes, die man als schallende Ohrfeige für die Justizministerin werten kann. Eine verdiente Ohrfeige, denn die unglaubliche Arroganz, mit der sich die Politiker inzwischen über Rechte und Sorgen ihrer Bürger hinwegsetzen, ist untragbar geworden. Und auch der Musikindustrie, die schon gierig nach den Verbindungsdaten von Tauschbörsennutzern schielte, wurde vorerst der Stinkefinger gezeigt.
 
 
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