19.03.2008 - Erster Erfolg gegen die VorratsdatenspeicherungDem Eilantrag mehrerer Kläger folgend, hat das Bundesverfassungsgericht - als ersten Schritt - mit einer einstweiligen Verfügung den Zugriff auf die gesammelten Daten erheblich eingeschränkt. Sie dürfen fortan nur bei schweren Straftaten, sowie unter strenger Überprüfung des Einzelfalles, herausgegeben werden. Eine Entscheidung darüber, ob das Datensammeln auf Vorrat überhaupt zulässig ist, wird sich noch bis zum Jahresende hinziehen.
weitere Meldungen:
|