01.08.2007 - Urheberrecht wird zum Verwerter-Recht.Am 5. Juli 2007 trat der 2. Korb der Urheberrechtsreform in Kraft. Wie zu erwarten, stärkt das fertige Gesetz vor allem die Rechteverwerter, während die Nutzer und auch die eigentlichen Urheber auf der Strecke bleiben. Die Privatkopie wird weiter ausgehöhlt, Abgaben auf kopierfähige Geräte werden zur willkürlichen Verhandlungssache, und die Feinde schließlich werden klar benannt: Internet und Online-Tauschbörsen.
Von Ausnahmen für Bagatellfälle (kluger Gedanke von Ministerin Zypries, wofür sie von den Lobbyisten auf die Finger bekam) ist dagegen keine Rede mehr. Bibliotheken und Institute dürfen jetzt zwar offiziell wissenschaftliche Publikationen in digitaler Form bereitstellen, aber die Einschränkungen sind so gravierend, dass man wohl auch weiter hauptsächlich auf Zeitschriften und Bücher in Papierform zurückgreifen muss. Für einen Wissenschafts-Standort, an dem die Produkte der durch Steuergelder finanzierten Forschung eigentlich frei zugänglich sein sollten, ist das schon ein ziemlicher Skandal. Abzocke geht vor Wissenschaft. Das wird sich früher als später rächen, aber nach uns die Sintflut, denkt man wohl bzw. Politiker haben ja ihre Pension (und hochdotierten "Beraterverträge") längst sicher. Woher der Wind weht, nämlich dass es längst nicht mehr um Urheber und deren Rechte geht, wird auch deutlich an der weiteren Positions-Stärkung der Rechteverwerter (Verlage, Konzerne etc.). Diese können zB. von jetzt an jedes Werk automatisch auch über Medien verbreiten, die erst in Zukunft erfunden werden, sofern der eigentliche Urheber nicht aktiv, innerhalb einer knappen Frist, widerspricht. Quellen: Heise-Telepolis und Medien-Internet-und-Recht.de
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