15.01.2008 - Lichtblick für Tauschbörsen-NutzerNeue Hoffnung für durch Anwälte der Musik-Industrie abgezockte Eltern. Ein hoffentlich richtungsweisendes Urteil des OLG Frankfurt stellt klar, dass es bei Internet-Anschlüssen, die von mehreren Personen benutzt werden, keine automatische "Mitstörer-Haftung" des Anschluss-Inhabers gibt. Auf gut deutsch heißt das, die Eltern haften nicht automatisch, nur weil jemand (ihre Kinder) Dateien zum Download angeboten hatte. Eine Aufsichtspflicht (der Eltern) besteht erst, wenn es bereits konkrete Anhaltspunkte für Rechteverletzungen gibt.
Quelle: E-Recht24.de/News
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