15.01.2008 - Lichtblick für Tauschbörsen-Nutzer

Neue Hoffnung für durch Anwälte der Musik-Industrie abgezockte Eltern. Ein hoffentlich richtungsweisendes Urteil des OLG Frankfurt stellt klar, dass es bei Internet-Anschlüssen, die von mehreren Personen benutzt werden, keine automatische "Mitstörer-Haftung" des Anschluss-Inhabers gibt. Auf gut deutsch heißt das, die Eltern haften nicht automatisch, nur weil jemand (ihre Kinder) Dateien zum Download angeboten hatte. Eine Aufsichtspflicht (der Eltern) besteht erst, wenn es bereits konkrete Anhaltspunkte für Rechteverletzungen gibt.
 
Nach einer Reihe von völlig weltfremden, jede Verhältnismäßigkeit außer Acht lassenden Klagen durch eine offenbar von Angst-Agression gepackte Musikindustrie, die die Unverschämtheit besaß, ihre eigene Kundschaft als Raubkopierer zu diffamieren und den Download von Dateien als Verbrechen bezeichnete, scheint nun langsam wieder Vernunft einzukehren.
 
Bereits Abgemahnten oder Verklagten sei dringend empfohlen, den Fall durch ihren Anwalt noch einmal - unter dem Aspekt dieses neuen Urteils - überprüfen zu lassen.
 
 
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