25.03.2008 - Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlung gegen Tauschbörsennutzer

Die StA Wuppertal weigert sich seit kurzem, Ermittlungen gegen P2P-Tauschbörsennutzer einzuleiten. Solche Ermittlungen seien nicht verhältnismäßig und würden zudem von den Rechteinhabern (Musikindustrie) missbraucht, um Userdaten abgreifen zu können und zivilrechtliche Schadenersatzforderungen durchsetzen zu können. Da fragt man sich eigentlich nur noch, warum Richter und Staatsanwälte nicht schon längst mal auf die Idee kamen, dass eine ihrer Hauptaufgaben das Herstellen von Verhältnismäßigkeit ist. Paragraphen buchstabengetreu aber vernunftfrei auslegen, wie das zB. auch bei den Abmahnungen der Fall ist, könnte auch jeder bessere Taschenrechner, dazu braucht es keine hochbezahlten Juristen.
 
Das Schönste an dieser Meldung aber kommt noch: Unser alter Bekannter, König der Abmahnanwälte, seine Durchlaucht von und zu Gravenreuth (selber immer wieder mal Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen) erstattete Strafanzeige gegen die StA Wuppertal, und zwar wegen angeblicher Strafvereitelung. Man darf gespannt sein, was dabei nun herauskommt.
 
Quelle: Jurablogs.de
 
Siehe auch Gravenreuth
 
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