23.12.2007 - Abmahnwelle gegen Online-BuchhändlerAm 13.12.2007 flatterte mindestens 200 Online-Buchhändlern eine ziemlich
unangenehme Weihnachtsüberraschung ins Haus. In einer Abmahnung wurden
sie beschuldigt, auf dem Portal Booklooker.de Bücher angeboten zu
haben, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien stehen. Der Streitwert wurde dabei auf 15.000 Euro angesetzt und
die Abgabe einer so allgemeinen Unterlassungserklärung verlangt, dass
die meisten Buchhändler ihr Geschäft aufgeben müssten, um sich daran
halten zu können. Tatsächlich handelt es sich bei den beanstandeten
Büchern um über 25 Jahre alte Ladenhüter, die im nächsten Jahr ohnehin
aus dem Index gestrichen werden, weil ihr Inhalt mittlerweile eher als
harmlos eingestuft wird. Dass es dabei natürlich nicht um Jugendschutz geht, dürfte allen Beteiligten klar sein. Sehr fraglich ist allerdings auch, ob tatsächlich irgendwelche abmahnbaren Wettbewerbsvor- oder Nachteile aus dem Handel mit solchen Büchern entstehen können, und nicht zuletzt, ob nicht eine schlichte Rundmail/Info des Booklooker-Portals für alle Beteiligten (außer den Anwälten) preisgünstiger und effektiver gewesen wäre. Betroffene können sich an den
Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke wenden, der bereits einige
Abmahnopfer vertritt und zu dem Fall eine aktuelle Infoseite
eingerichtet hat (s. u.).
weitere Meldungen:
|