06.02.2007 - BGH stoppt LauschangriffeDer Bundesgerichtshof in Kassel hat entschieden, dass Online-Durchsuchungen von Computern nicht durch die derzeitige Strafprozessordnung gedeckt sind. Damit ist der Bespitzelung des Bürgers durch Polizei und Regierungstellen vorerst ein Riegel vorgeschoben. Allerdings kündigten mehrere Politiker unmittelbar nach dem Urteil ihre Absicht an, die dafür notwendigen Gesetzesgrundlagen zu schaffen.
Denjenigen, die dazu noch keine klare Meinung haben, sei mit einer Metapher auf die Sprünge geholfen: Ein heimliches Ausspionieren des Computers ist, als wenn in Eurem Wohnzimmer eine Kamera installiert wäre, alle Eure Briefe gelesen und Telefonate abgehört würden, und Eure sämtlichen Schubladen durchwühlt würden. Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) brachte es auf den Punkt: "Der PC ist ja wie ein ausgelagertes Gehirn." Quelle: Heise.de/Newsticker
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