16.02.2006 - Urteil zur Kostenvermeidungspflicht des Abmahnenden.Nicht gerade ein Meilenstein, aber ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Im vorliegenden Falle hatte ein Anwalt einen anderen Anwalt beauftragt, eine Abmahnung auszusprechen. Da er sehr gut selber (und kostenlos) in der Lage gewesen wäre, die Abmahnung zu verfassen, wurde der Kostenerstattungsanspruch vom Gericht verworfen.
Quelle: Kanzlei Sewoma.de
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