10.02.2009 - Abmahnanwalt kommt in den Knast

Und zwar nicht irgendein Abmahnanwalt, sondern quasi der Urvater und Erfinder der Abzocke durch Abmahnungen, seine Durchlaucht der Freiherr von Gravenreuth. Gut 1 1/2 Jahre nach dem Urteil eines Berliner Landgerichts (siehe unsere damalige Meldung) unterlag Gravenreuth jetzt mit seiner Revision auch vor dem Berliner Kammergericht und muss eine Haftstrafe von 14 Monaten antreten.
 
Um Abmahnungen ging es dabei allerdings nur indirekt. Nachdem Gerichte den willkürlichen Massenabmahnungen an Privatpersonen endlich einen Riegel vorgeschoben hatten, hatte Gravenreuth eine neue Marktlücke entdeckt. Abmahnungen an bekannte Verlage wegen angeblichem Spam. Um seiner damaligen Zahlungsaufforderung an die TAZ Nachdruck zu verleihen, hatte sich Gravenreuth die TAZ-Domain mittels Pfändung angeeignet. Aus Sicht der Richter in betrügerischer Absicht. Spätestens damit hörte der Spaß für die TAZ auf und man startete eine Gegenoffensive, die dem Abmahnprofi schließlich zum Verhängnis wurde.
 
Gravenreuth hatte sich seinen Ruf ohnehin zielstrebig selbst zerstört, und war deshalb keine wirkliche Bedrohung mehr für das Internet. Die eigentliche Gefahr geht zunehmend von ignoranten Richtern aus, die das freie Internet als eine Art "Quelle des Bösen" zu betrachten scheinen, wo sich ausschließlich Hacker, Halbweltler und Pornographen herumtreiben. Wenn wir Richter mit auch nur ansatzweise gesundem Menschenverstand hätten, die begreifen, dass man Privatleute und Mini-Unternehmer nicht mit absurd überhöhten Streitwerten bedrohen kann und darf, gäbe es kein Abmahnproblem.
 
Quelle: Chip.de/News
 
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