19.04.2009 - Sperrung von KinderpornoseitenQuasi in vorauseilendem Gehorsam haben sich jetzt fünf deutsche Provider bereiterklärt, etwaigen Zensurwünschen des BKA Rechnung zu tragen und entsprechende Internetseiten zu sperren. Was auf den ersten Blick richtig und wünschenswert erscheint, stellt sich bei näherer Betrachtung nicht nur als völlig wirkungslos heraus, sondern auch als beispielloser Versuch, einen Zensurmechanismus jenseits von rechtsstaatlicher Kontrolle zu etablieren. Quasi unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Kinderpornografie.
Das Wichtigste Argument aber gleich hier: Wenn dem BKA und der Regierung tatsächlich Server bekannt sind, von denen Kinderpornografie verbreitet wird, dann ist es deren Pflicht, diese Server zu beschlagnahmen und Spuren zu sichern. Wenn stattdessen nur ein "Warnschild" aufgestellt wird, dann erfüllt das den Tatbestand der Verschleierung und Strafvereitelung. RdI-Spezial zur Kinderporno-Sperrung
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