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11.03.2008 - Kfz-Massenkontrolle ist verfassungswidrig
Laut aktuellem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die automatisierte Massenkontrolle von Kfz-Kennzeichen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Bereits in 8 Bundesländern wird diese Überwachung, unter offenkundigem Ignorieren von Grundgesetz und Datenschutz, praktiziert. Dem schoben die Verfassungsrichter jetzt einen Riegel vor.
Geklagt hatten drei Autofahrer, die durch den elektronischen Abgleich ihrer Nummernschilder ihr Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" verletzt sahen. Wegen der Verwandtschaft zur im Internet praktizierten Vorratsdatenspeicherung, bei der die IPs der Surfer nicht nur massenhaft, sondern flächendeckend überwacht werden, gibt das aktuelle Urteil Anlass zur Hoffnung, dass auch die Vorratsdatenspeicherung von höchstrichterlicher Stelle gekippt wird. Was bleibt, ist der unangenehme Nachgeschmack, dass wir von Politikern regiert werden, die sich nicht mehr als Dienstleister am Volk sehen (was sie eigentlich sind), sondern zunehmend als Überwacher und Reglementierer aufspielen und dabei selbst das Grundgesetz ignorieren.
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