25.03.2008 - Ende der Hexenjagd auf Filesharer?Nach der einstweiligen Verfügung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (siehe folgende Meldung) dürfte die Verfolgung deutscher Tauschbörsennutzer durch die Musikindustrie bis auf Weiteres beendet sein. Die Karlsruher Richter legten fest, dass die gespeicherten Verbindungsdaten ausschliesslich zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen. Obwohl die Medienkonzerne in ihren unerträglichen Kampagnen immer wieder versuchten, Nutzer von P2P-Tauschbörsen quasi als Schwerverbrecher darzustellen, handelt es sich doch letztlich, wenn überhaupt, nur um Bagatell-Delikte, die keine Herausgabe privater Daten rechtfertigen. So dürfte es für die Anwälte der Musikverlage jetzt sehr viel schwieriger werden, die realen Personen hinter ihren gesammelten IP-Adressen zu ermitteln, und weiterhin mit kostenpflichtige Abmahnungen und absurden Schadensersatzforderungen abzuzocken.
Quelle: PCWelt.de/News
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