25.03.2008 - Ende der Hexenjagd auf Filesharer?

Nach der einstweiligen Verfügung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (siehe folgende Meldung) dürfte die Verfolgung deutscher Tauschbörsennutzer durch die Musikindustrie bis auf Weiteres beendet sein. Die Karlsruher Richter legten fest, dass die gespeicherten Verbindungsdaten ausschliesslich zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen. Obwohl die Medienkonzerne in ihren unerträglichen Kampagnen immer wieder versuchten, Nutzer von P2P-Tauschbörsen quasi als Schwerverbrecher darzustellen, handelt es sich doch letztlich, wenn überhaupt, nur um Bagatell-Delikte, die keine Herausgabe privater Daten rechtfertigen. So dürfte es für die Anwälte der Musikverlage jetzt sehr viel schwieriger werden, die realen Personen hinter ihren gesammelten IP-Adressen zu ermitteln, und weiterhin mit kostenpflichtige Abmahnungen und absurden Schadensersatzforderungen abzuzocken.
 
Diese gute Nachricht sollte Tauschbörsennutzer jedoch nicht zur völligen Sorglosigkeit verleiten. Die Verbindungsdaten werden bis zu einer endgültigen Entscheidung der Verfassungsrichter nach wie vor gespeichert, und könnten im schlimmsten Fall auch noch nachträglich gegen vermeintliche Urheberrechtsbrecher eingesetzt werden. Außerdem hat der Bundesverband der Musikindustrie - in seiner üblichen Ignoranz - bereits angekündigt, auch weiterhin die Offenlegung IP-bezogener Daten erzwingen zu wollen. Trotzdem halten wir es für ein positives Zeichen, dass dem, mehr oder weniger willkürlichen und rechtlich bedenklichen Vorgehen der Musikindustrie gegen ihre eigene Kundschaft, zumindest vorerst ein Riegel vorgeschoben wurde.
 
 
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