25.06.2008 - Computer sind gefährliche Gegenstände

Zu dieser sensationellen Erkenntnis ist jetzt das Landgericht München I gelangt - und meint es offenbar auch noch ernst. Hintergrund: Eine 16-Jährige hatte Bilder von der Homepage einer Fotografin kopiert, daraus ein Video angefertigt und es im Internet veröffentlicht. Dass es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung handelte, dürfte relativ unstrittig sein und wurde auch von den Eltern der "Täterin" anerkannt, die eine entsprechende Unterlassungserklärung abgaben. Da Künstler aber bekanntlich immer knapp bei Kasse sind, forderte die Fotografin zusätzlich Schadensersatz (jeder im Internet wartet nur darauf, unter hohem Aufwand minderwertige Standbilder aus Videos extrahieren zu können, um nicht die Originale kaufen zu müssen) und zerrte die Minderjährige vor Gericht. Dort wurde dann von den Münchner Richtern festgestellt, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten, indem sie ihre Tochter mit einem so gefährlichen Gegenstand wie einem Computer allein gelassen hätten. Dass die Eltern weder Computer- noch Urheberrechts-Experten sind, wurde ebenso nicht als Entlastung gewertet, wie die Tatsache, dass man eine fast erwachsene Jugendliche nicht rund um die Uhr überwachen kann.
 
Wieder einmal hat sich ein Gericht zum Durchsetzungsgehilfen für die Fantasie-Forderungen eines Urhebers machen lassen und ganz nebenbei alle deutschen Eltern zu einer Form der Aufsicht verpflichtet, die im realen Leben wohl nie vollständig zu erfüllen ist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und über die Höhe des Schadensersatzes muss in einer weiteren Verhandlung entschieden werden. Die in solchen Fällen üblichen Beträge liegen jedoch bei mehreren Tausend Euro und würden der jungen Urheberrechtsbrecherin sicher einen tollen Start ins Leben bescheren.
 
 
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