|
08.09.2011 - Urteil zur Kostendeckelung bei Abmahnungen
Dass die im neuen Urheberrecht verankerte Gebührendeckelung für Abmahnungen ein halbherziges und in der Praxis nicht greifendes Instrument ist, wurde von uns ja schon ausführlich dokumentiert (siehe Bluff des Justizministeriums).
Dennoch ist es natürlich eine Erfolgsmeldung, wenn diese seit Jahren geltende Gesetzänderung nun endlich auch bei den Richtern (in der Rechtsprechung) angekommen ist, und nicht mehr mit fadenscheinigen Argumenten (wie der angeblichen "Geschäftlichkeit" von Webseiten) weggewischt wird. Das Amtsgericht Köln hat in einem Urteil von Ende Juli (Aktenzeichen: 137 C 691/10) die Kostendeckelung erstmalig auch auf einen Ebay-Fall angewandt und damit endlich dem Willen des Gesetzgebers zum Durchbruch verholfen. Das zuständige Landgericht bestätigte die Entscheidung (Aktenzeichen 28 S 10/11).
 |
In diesem Zusammenhang lohnt auch noch mal die Erwähnung eines Urteils des Amtsgerichts Charlottenburg vom 25.02.2009 (Az. 212 C 209/08) wonach für routinemäßig erstellte Schreiben einfacher Art nur eine 0,3 Gebühr erhoben werden darf. In der täglichen Praxis besitzen Anwälte immer wieder die Unverschämtheit, für maschinell erstellte Serienbriefe eine 1,3 oder sogar 1,5 Gebühr zu berechnen. Dass es aufgrund der ebenfalls meist völlig überhöhten Gegenstandswerte einen extremen Unterschied macht, ob man 30% oder 130% der vorgesehenen Gebühr zahlen soll, wird jedem einleuchten. Dass Richter in der Vergangenheit (und zum Teil auch noch heute) diesen Missbrauch der Gebührenordnung schulterzuckend durchgewinkt haben, kann eigentlich nur durch deren Solidarisierung mit den Abmahnanwälten erklärt werden. Urteile im Namen des Volkes !?
Ein weiterer Wermutstropfen ist, dass Abmahnanwälte längst eine neue Strategie entwickelt haben, um ihre Opfer abzuzocken. Die sogenannte Lizenzanalogie, hinter deren aberwitzigen Forderungen die eigentlichen Abmahngebühren längst vernachlässigbar wurden. Und auch hier wird es wohl wieder Jahre brauchen, bis unsere Richter merken, dass eine vermeintlich gute Grundidee auf groteske Weise pervertiert wird. Woran liegt es eigentlich, dass deutsche Abmahnanwälte soviel raffinierter sind und soviel schneller lernen als unsere Richter? Jurisprudenz im Elfenbeinturm?
weitere Meldungen:
|