14.04.2006 - Berufsverbot für Internetforen?Das Landgericht Hamburg bestätigte jetzt die einstweilige Verfügung gegen den Heiseverlag. Es ging um geschäftsschädigende Postings in einem Forum. Diese waren zwar von Heise unverzüglich nach Bekanntwerden entfernt worden, die Richter bestätigten aber jetzt die (rechtlich fragwürdige) Auffassung, dass ein Forenbetreiber in jedem Falle für Einträge haftet, und Vorsorge zu treffen habe, dass solche Einträge gar nicht erst erscheinen.
Davon abgesehen, dass diese Auffassung der Richter gegen geltendes Recht verstößt (§ 11 TDG), zeugt sie auch - einmal mehr - von extremer Ignoranz dem Internet gegenüber, welches nun mal nicht mit Printmedien auf eine Stufe gestellt werden kann und darf. Generell scheinen in Deutschland Diskussion und freie Meinungsäußerung von Politik und Rechtsprechung nicht als schützenswerte, demokratische Werte betrachtet zu werden, sondern eher als Bedrohung, die in jedem Falle hinter den Geschäftsinteressen Einzelner zurückzustehen hat. (Im Originalton des Urteils heißt es u. a. Foren seien "besonders gefährliche Einrichtungen".) weitere Meldungen:
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