25.03.2006 - DSQUARED-Abmahnungen bei EbayZur Zeit muss jeder, der bei Ebay Kleidung der bekannten Marke
"DSQUARED2" verkaufen will, mit einer Abmahnung rechnen. Erst seit
wenigen Wochen besitzt die deutsche Firma Dsquared Ltd. das Patent auf
"DSQUARED" (ohne "2"), hat aber sofort zahlreiche Personen mit einer
Gebührenforderung von jeweils ca. 700 Euro abgemahnt, die diesen Namen
in Auktionen verwendeten. Auch wer die korrekte Bezeichnung "DSQUARED2"
(mit "2") angibt, ist mittlerweile nicht mehr vor Abmahnungen sicher.
Dsquared Ltd. handelt vorgeblich ebenfalls mit Kleidung, hat mit dem
Original DSQUARED2 (mit "2") aber nicht das Geringste zu tun. Der
Verdacht liegt nahe, dass Dsquared Ltd. nur gegründet wurde, um
Ebay-Nutzer abzuzocken und Konkurrenten auszuschalten, die tatsächlich
die Markenware anbieten. Ebay sperrt brav jede beanstandete Auktion und
hüllt sich ansonsten in Schweigen. Gegen das DSQUARED-Patent (Nr. 305 48
237) wurde bereits Widerspruch eingelegt, aber noch ist es gültig.
Quelle: Mehrere Fallbeschreibungen und Kopien der Abmahnungsschreiben liegen uns
vor.
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