25.03.2006 - DSQUARED-Abmahnungen bei Ebay

Zur Zeit muss jeder, der bei Ebay Kleidung der bekannten Marke "DSQUARED2" verkaufen will, mit einer Abmahnung rechnen. Erst seit wenigen Wochen besitzt die deutsche Firma Dsquared Ltd. das Patent auf "DSQUARED" (ohne "2"), hat aber sofort zahlreiche Personen mit einer Gebührenforderung von jeweils ca. 700 Euro abgemahnt, die diesen Namen in Auktionen verwendeten. Auch wer die korrekte Bezeichnung "DSQUARED2" (mit "2") angibt, ist mittlerweile nicht mehr vor Abmahnungen sicher. Dsquared Ltd. handelt vorgeblich ebenfalls mit Kleidung, hat mit dem Original DSQUARED2 (mit "2") aber nicht das Geringste zu tun. Der Verdacht liegt nahe, dass Dsquared Ltd. nur gegründet wurde, um Ebay-Nutzer abzuzocken und Konkurrenten auszuschalten, die tatsächlich die Markenware anbieten. Ebay sperrt brav jede beanstandete Auktion und hüllt sich ansonsten in Schweigen. Gegen das DSQUARED-Patent (Nr. 305 48 237) wurde bereits Widerspruch eingelegt, aber noch ist es gültig.
 
Wir raten dringend davon ab, irgendwelche Gebühren zu zahlen, und bitten Betroffene, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
 
Quelle: Mehrere Fallbeschreibungen und Kopien der Abmahnungsschreiben liegen uns vor.
 
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