25.01.2007 - Briefkopf für EmailsDurch ein neues Gesetz sind seit Jahresbeginn geschäftliche Emails dem normalen Geschäftsbrief gleichgestellt. Für Firmen und Unternehmer bedeutet das, dass ihre Emails die gleichen formalen Kriterien erfüllen müssen wie ein gedruckter Brief. Neue Abmahnwellen sind da vorprogrammiert, denn gerade bei kleineren Internet-Händlern wird das kaum bekannt sein. Zusammen mit dem weiter unten erwähnten Schildbürgerstreich des Berliner KG (verlängerte Widerrufsfrist für Online-Händler) wurde weitere Rechtsunsicherheit, weitere Wettbewerbsnachteile für deutsche Internet-Unternehmer, und weiterer fruchtbarer Boden für anwaltliche Abzocke geschaffen.
Quelle: Internetrecht-Rostock.de
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