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10.08.2006 - Antwort vom Bundesjustizministerium
Inzwischen bekamen wir eine Antwort auf unseren Offenen Brief vom 02.07. Wie nicht anders zu erwarten, wird auf Sachverhalt und Argumentation gar nicht eingegangen, stattdessen gibt es ein paar Pauschalfloskeln, wie sie vermutlich auch Tausende von Abgemahnten bekamen, die sich ans BMJ gewandt hatten. Mit dem Hinweis, dass "eine Ergänzung des Urheberrechts zur Deckelung der Abmahnkosten erwogen (!) wird", glaubt man offenbar, ein schönes Argument zu haben, um lästige Abmahnopfer abzuwimmeln. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Kostendeckelung um pure Augenwischerei:
- Die Kosten-Deckelung gilt nur für Urheberrechtsverletzungen. Und was ist mit dem Abmahnmissbrauch bei Ebay, im Markenrechtsbereich, im Bereich Foren und freier Meinungsäußerung ???
- Die Kosten-Deckelung soll nur für nicht gewerbliche Sites gelten. Das heißt, jeder der auch nur 1 Banner auf seiner Homepage hat, bleibt außen vor. Und was ist mit den unzähligen Ich-AGs und Minishops usw. Summen, wie sie Anwälte für einen einzigen Brief in Rechnung zu stellen wagen, werden von solchen Kleinst-Unternehmen oftmals nicht mal mit dem Jahresumsatz erreicht.
- Das Scheinargument schließlich, dass zum Schutz der Urheberrechtsinhaber die Abmahnregelung notwendig wäre, offenbart, woher der Wind tatsächlich weht: Die Geschäftsinteressen einzelner Lobbyisten haben Vorrang, dafür können auch schon mal Bürgerrechte geopfert, Unschuldige abgezockt und Bagatellvergehen in den finanziellen Ruin führen!!!
Antwortbrief des BMJ: Adobe/PDF | Bild/JPG 1 Bild/JPG 2
Neue Mail an die Justizministerin abschicken: An Frau Zypries
(ergänzt die Mail mit Eurem Namen und Adresse, eventuell persönlichen Zeilen.)
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