23.03.2006 - Neues Urheberrecht nun doch ohne Bagatell-Klausel.

Das Bundeskabinett hat jetzt den Gesetzentwurf für den sog. "Zweiten Korb" der Urheberrechts-Reform auf den Weg gebracht. Im Gegensatz zu den bereits erwarteten Verschärfungen, ganz nach Wunsch der rechteverwertenden Industrie, ist die bisher vorgesehene Bagatell-Klausel ersatzlos entfallen. Das bedeutet konkret, dass bereits der Download einiger weniger urheberrechtlich geschützter MP3s oder Filme für den rein privaten Gebrauch in vollem Umfang strafbar wäre. Oder anders ausgedrückt: Allein in Deutschland würden mehrere Millionen Nutzer von P2P-Tauschbörsen zu Kriminellen abgestempelt – mit allen juristischen und finanziellen Folgen. Man könnte eigentlich gleich um jeden Schulhof eine Gefängnismauer hochziehen. Die endgültige Abstimmung über den Gesetzentwurf im Bundestag steht noch bevor, aber die Mehrheit der Parteien (oder jedenfalls der dort wirkenden Lobbyisten) hat sich bereits dafür ausgesprochen.
 
In der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz besitzt man tatsächlich die Unverfrorenheit, diese Enteignung von Bürgerrechten als "Interessenausgleich" zu bezeichnen.
 
Etwas näher an der Realität ist da schon der Spiegel.
 
Die deutlichste Sprache schließlich spricht man beim Chaos Computer Club.
 
 
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Auch Claudia Schiffer darf man nicht ungestraft zitieren.
 
Gegenklage des Supernature-Forums
 
 
 
 
 
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