26.11.2009 - Abmahnung wegen Stadtnamen-Domain

Einmal mehr müssen wir hier einen Abmahnungsfall schildern, der an Unverschämtheit und Unnötigkeit kaum zu überbieten ist. Natürlich gibt es Domains, wo man sich eventuell denken kann, dass es Probleme gibt, wenn man sie registriert. Wenn Verwechslung mit einer bekannten Firma oder einer staatlichen Behörde möglich ist, sollte man in jedem Falle die Finger davon lassen.
 
Dass aber die Domain "augsburgr.de" ein konkretes Problem darstellen kann, ist auch für uns, die wir schon viel domain- und markenrechtlichen Unfug erlebt haben, auf den ersten Blick nicht erkenntlich. Was tut man also in so einem Zweifelsfall? Man fragt nach. Eben dies tat ein Webdesigner aus Augsburg, nur leider in der falschen Reihenfolge. Aus Sorge, dass ihm jemand anders die Domain wegschnappt, ließ er sie registrieren, und fragte dann bei der Stadtverwaltung an, ob das in Ordnung ginge.
 
Statt einer zeitnahen, freundlichen und bürgernahen Auskunft bekam er 3 Wochen später einen Brief von einem Anwalt. Eine Abmahnung, mit der Aufforderung, die Domain unverzüglich zu löschen, sowie einer Kostennote von 1.890 Euro. Darüber hinaus konnte es sich der Anwalt nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, "dass es sich bei dem angesetzten Streitwert von 50.000 Euro (Grundlage zur Gebührenberechnung) um einen entgegenkommend niedrigen Betrag handelt." Dem können wir nur beipflichten. Schließlich musste der Anwalt im Schweiße seines Angesichts seiner Sekretärin einen Brief diktieren, der immerhin nur zu etwa 3/4 aus fertigen Bausteinen bestand.
 
Dass die ganze Abmahnregelung kompletter Unfug und Abzocke ist, ist eines der Hauptthemen auf diesen Seiten. Unsere eigentliche Kritik an dieser Stelle gilt deshalb eher der Stadtverwaltung. Warum kann man nicht einfach eine Email schicken, dass man diese Domain nicht dulden will?
    Wenn sich Beamte nicht als Dienstleistende am Bürger sehen, sondern als Überwacher und Bestrafer, und sich dabei vernunft- und moralfrei hinter irgendwelchen Paragraphen verstecken, dann ist es wohl an der Zeit, das Beamtentum generell zu überdenken und in Frage zu stellen. Ebenso wie die Abmahnregelung.
 
 
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