05.12.2011 - "Ficken" als Marke?

Kein Scherz: Der Begriff "Ficken" unterliegt ab sofort dem Markenschutz. Nachdem das Patentamt sich zunächst geweigert hatte, den genannten Begriff zu schützen, gab das Bundespatentgericht der Klage eines Getränkeherstellers statt, sich das böse F-Wort beim Patent- und Markenamt eintragen zu lassen.
Logo des Ficken-Likörs von EFAG
(R) EFAG Trade Mark Company
Der eingetragene Schutz bezieht sich übrigens nicht nur auf Getränke, sondern auch auf Kleidung. Offenbar will man den unter vorgenanntem Namen vertriebenen Likör als Kult etablieren und setzt dabei auch auf die Vermarktung von Merchandising-Artikeln.
 
Vor Gericht erörtert wurde merkwürdiger Weise nicht die viel interessantere Frage, ob es zulässig sein kann, einen Alltagsbegriff "für sich zu reservieren", sondern eigentlich nur, ob der Schutz dieses Begriffes gegen die guten Sitten verstoße. Solches verneinte das Gericht, da der Begriff zwar "geschmacklos aber nicht diskriminierend" sei.
 
Bei allem berechtigten Anspruch, sich eine bereits auf dem Markt befindliche Marke schützen zu lassen, finden wir die Tendenz, solche Begriffe für schutzwürdig zu erklären, insbesondere auch branchenübergreifend (Alkoholika, Fruchtgetränke, Kleidung), sehr fragwürdig. Markenschutz darf nicht darauf hinauslaufen, dass später Lizenzen für Alltagsbegriffe gezahlt werden müssen.
 
Quelle: Spiegel.de
 
Siehe auch: Markenrechts-Abmahnung
 
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