Kein Scherz: Der Begriff "Ficken" unterliegt ab sofort dem Markenschutz. Nachdem das Patentamt sich zunächst geweigert hatte, den genannten Begriff zu schützen, gab das Bundespatentgericht der Klage eines Getränkeherstellers statt, sich das böse F-Wort beim Patent- und Markenamt eintragen zu lassen.

(R) EFAG Trade Mark Company |
Der eingetragene Schutz bezieht sich übrigens nicht nur auf Getränke, sondern auch auf Kleidung. Offenbar will man den unter vorgenanntem Namen vertriebenen Likör als Kult etablieren und setzt dabei auch auf die Vermarktung von Merchandising-Artikeln.
Vor Gericht erörtert wurde merkwürdiger Weise nicht die viel interessantere Frage, ob es zulässig sein kann, einen Alltagsbegriff "für sich zu reservieren", sondern eigentlich nur, ob der Schutz dieses Begriffes gegen die guten Sitten verstoße. Solches verneinte das Gericht, da der Begriff zwar "geschmacklos aber nicht diskriminierend" sei.
Bei allem berechtigten Anspruch, sich eine bereits auf dem Markt befindliche Marke schützen zu lassen, finden wir die Tendenz, solche Begriffe für schutzwürdig zu erklären, insbesondere auch branchenübergreifend (Alkoholika, Fruchtgetränke, Kleidung), sehr fragwürdig. Markenschutz darf nicht darauf hinauslaufen, dass später Lizenzen für Alltagsbegriffe gezahlt werden müssen.
Die auf Abmahnungsabzocke spezialisierte Firma Euro-Cities (siehe
Stadtplanabmahnungen) ist ein Klassiker im Abmahnungsgeschäft, ein Name, um den man, neben dem
Freiherrn von Gravenreuth, nicht herum kommt.

Karte (c) openstreetmap.org |
Wenig erfreulich also, dass denen offenbar immer noch nicht das Handwerk gelegt wurde, erfreulich aber immerhin, dass sie mit ihren grotesken Schadenersatzforderungen jetzt erneut vor Gericht eine Niederlage erlitten.
Um dem Gericht die angeblich marktübliche Vergütung von ca. 1600 Euro für einen Kartenausschnitt zu belegen, hatte man per Einschwärzung anonymisierte Verträge vorgelegt. Diese wurden vom Gericht, offenbar im Gegensatz zu früheren Verfahren, nicht akzeptiert. Leider hatten die Beklagten bereits vor der Verhandlung ca. 300 Euro als Schadenersatz gezahlt, so dass eine abschließende gerichtliche Klärung, wieviel man überhaupt für einen Stadtplanausschnitt verlangen kann, nach wie vor ausblieb.
Generell wird zur Zeit mit dem Begriff
Lizenzanalogie und angeblich auf dem Markt gezahlten Beträgen viel Schindluder getrieben. Man verlässt sich darauf, dass Richter und bisherige Rechtsprechung in diese Grauzone des Internets noch nicht hinreichend vorgedrungen sind. Auch
Bildagenturen und der
Lappan-Verlag reiten auf dieser Grauzone und kassieren kräftig ab.
Seit 30 Jahren gab es immer wieder Petitionen und Gesetzentwürfe gegen den Abmahnmissbrauch. Allesamt waren sie an den mächtigen Lobbies der Anwälte und der Wettbewerbszentrale, also den direkten Abmahnungsgewinnlern, gescheitert. Ein ebenso aufschlussreiches wie erschütterndes Bild unserer angeblichen Demokratie.
Zuletzt hatte die damalige Justizministerin Zypries den Abmahnanwälten mehr als deutlich die Leviten gelesen. Alleine, was nach all der Schelte letztlich herauskam, war kaum mehr als eine Retusche, um nicht zu sagen ein schlechter Scherz: Eine im Urheberrecht verankerte Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro, die aber in der Praxis nicht greift, weil so schwammig formuliert, dass sie in jedem Einzelfall vor Gericht erstritten werden muss (siehe
Gebührendeckelung). Dilettantischer und wirkungsloser könnte ein Gesetz kaum sein, denn statt die unkomplizierte und preisgünstige außergerichtliche Einigung zu fördern, verhindert es sie.
Und nun also meldet sich Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger mit einem Gesetzentwurf zu Wort. Unverkennbar der zeitliche Zusammenhang mit unserer
Protestbriefaktion an ihr Ministerium. Dennoch sind wir allenfalls Auslöser, denn Ursache ist sicherlich, dass inzwischen auch die Neoliberalen herausgefunden haben, dass ein Internet, in dem nur noch die Anwälte in Saus und Braus leben und als selbsternannte Sheriffs jede kommerzielle oder ideelle Initiative im Keim ersticken, extrem wirtschafts- und kulturschädigend ist.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger |
Die Vorschläge unserer Justizministerin klingen, im Gegensatz zu dem von Frau Zypries fabrizierten Murks, durchaus vernünftig. So sollen die Anwaltsgebühren reduziert werden und die freie Wahl des Gerichtsstandortes eingeschränkt werden. Zu Unrecht Abgemahnte erhalten zudem Recht auf Entschädigung (was in einem Rechtsstaat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, aber von unseren Richtern zugunsten der Abmahnlobbies stets geknickt wurde).
Bleibt abzuwarten, was in der Praxis von diesem Gesetzentwurf übrig bleibt, denn - wie gesagt - auch Ministerin Zypries war seinerzeit zu ihrer Zeit komplett eingeknickt. Gesetzentwürfe sind geduldig und immer eine schöne Schlagzeile in der Presse, aber wenn keine mächtige Lobby dahinter steht, landen sie meist im Papierkorb ...