Kaum ein Urheberrechtsthema hat eine vergleichbare Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erreicht, wie der sich seit Jahren hinziehende Rechtsstreit zwischen Gema und Youtube. Jeder kennt diese typischen Urheberrechts-Meldungen, die einem regelmäßig den Spaß am Surfen verleiden:
Aber wer ist nun eigentlich der Böse in diesem Rechtstreit und worum geht es überhaupt?
Ursache der Sperrungen und auch des Rechtsstreites ist, dass ein alter Vertrag zwischen Gema und Youtube auslief und die Gema zukünftig mehr Geld haben möchte. Mehr, als Youtube zu zahlen bereit ist. Vermutlich auch mehr, als Youtube zahlen könnte, denn die Gebühren der Gema sind deftig und nur in den wenigsten Fällen durch Einnahmen zu decken. Auch viele Online-Radios sind daran kaputt gegangen. Man muss dabei bedenken, dass Youtube zwar riesig ist, aber ähnlich wie ein Discounter seine Gewinne durch niedrige Kosten bei hohem Umsatz erzielt. Ohnehin schrieb das Videoportal jahrelang rote Zahlen.
Das ganze erinnert fast an einen Streik um höhere Löhne: Die Gema, als alleiniger bzw. hauptsächlicher Rechteinhaber in Deutschland, "bestreikt" Youtube. Und der Schaden für Youtube ist mittlerweile enorm, denn immer mehr Surfer wandern zu anderen Videoportalen ab, die entweder noch nicht ins Blickfeld der Gema gelangt sind, oder sich irgendwie mit ihr geeinigt haben. Dass man sich dennoch bislang nicht einigen konnte, lässt vermuten, dass die von der Gema geforderten Gebühren ("Löhne") schlichtweg maßlos überzogen sind.
Besonders bedauerlich aber ist, dass der Schaden nicht nur für Youtube enorm ist, sondern eben leider auch für die Surfer und nicht zuletzt für die Künstler selber. Und hier zeigt sich, wie ideologisch diese ganze Diskussion geführt wird:
Die Gema vertritt eben NICHT die Interessen der Urheber, sondern nur ihre eigenen. Den Künstlern wird mit Youtube eine ihrer wichtigsten Plattformen zerstört. Eine Plattform, die vielen von ihnen
überhaupt erst zum Durchbruch verholfen hat, zB. Justin Bieber oder jüngst
Lana Del Rey. Und selbst eine Lady Gaga stellt jedes ihrer Videos vorab in hoher
Qualität zur allgemeinen Verwendung (Embed und Download) bei Youtube ein.
Leider begreifen unsere Gesetzgeber und Rechtsprecher nicht, dass die rechteverwertende Industrie eben eine rein gewinnorientierte Industrie ist, die weder die Interessen der Künstler (Urheber) noch der Kultur vertritt, sondern einzig und allein die ihrer Aktionäre. Und eben deshalb sind die Lobbyisten der Kontentindustrie die allerletzten, die man zum Thema Urheberrecht befragen sollte und dürfte.
Ebenfalls muss man sich endlich von der klassischen Vorstellung trennen, dass es Urheber und Konsumenten gäbe und diese beiden Gruppen sich scharf getrennt gegenüber stehen würden. Das ist eben im Internet und in modernen Informationsgesellschaften schon lange nicht mehr der Fall. Die "Urheber" gewinnen viele ihre Ideen aus Statements, Veröffentlichungen und Basteleien von Laien, und umgekehrt arbeiten zB. bei Youtube unzählige Laien mit Versatzstücken von professionellen Urhebern, liefern dabei aber eigene kreative Beiträge, die oftmals erfolgreicher sind als die mitverwendeten geschützten Bestandteile der Profis. Das derzeitige Urheberrecht wird dieser neuen Situation einfach nicht mehr gerecht, zumal es ausschließlich an den Verdienstinteressen einiger weniger Kontent-Verwerter orientiert ist.
Kein Scherz: Der Begriff "Ficken" unterliegt ab sofort dem Markenschutz. Nachdem das Patentamt sich zunächst geweigert hatte, den genannten Begriff zu schützen, gab das Bundespatentgericht der Klage eines Getränkeherstellers statt, sich das böse F-Wort beim Patent- und Markenamt eintragen zu lassen.

(R) EFAG Trade Mark Company |
Der eingetragene Schutz bezieht sich übrigens nicht nur auf Getränke, sondern auch auf Kleidung. Offenbar will man den unter vorgenanntem Namen vertriebenen Likör als Kult etablieren und setzt dabei auch auf die Vermarktung von Merchandising-Artikeln.
Vor Gericht erörtert wurde merkwürdiger Weise nicht die viel interessantere Frage, ob es zulässig sein kann, einen Alltagsbegriff "für sich zu reservieren", sondern eigentlich nur, ob der Schutz dieses Begriffes gegen die guten Sitten verstoße. Solches verneinte das Gericht, da der Begriff zwar "geschmacklos aber nicht diskriminierend" sei.
Bei allem berechtigten Anspruch, sich eine bereits auf dem Markt befindliche Marke schützen zu lassen, finden wir die Tendenz, solche Begriffe für schutzwürdig zu erklären, insbesondere auch branchenübergreifend (Alkoholika, Fruchtgetränke, Kleidung), sehr fragwürdig. Markenschutz darf nicht darauf hinauslaufen, dass später Lizenzen für Alltagsbegriffe gezahlt werden müssen.
Seit 30 Jahren gab es immer wieder Petitionen und Gesetzentwürfe gegen den Abmahnmissbrauch. Allesamt waren sie an den mächtigen Lobbies der Anwälte und der Wettbewerbszentrale, also den direkten Abmahnungsgewinnlern, gescheitert. Ein ebenso aufschlussreiches wie erschütterndes Bild unserer angeblichen Demokratie.
Zuletzt hatte die damalige Justizministerin Zypries den Abmahnanwälten mehr als deutlich die Leviten gelesen. Alleine, was nach all der Schelte letztlich herauskam, war kaum mehr als eine Retusche, um nicht zu sagen ein schlechter Scherz: Eine im Urheberrecht verankerte Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro, die aber in der Praxis nicht greift, weil so schwammig formuliert, dass sie in jedem Einzelfall vor Gericht erstritten werden muss (siehe
Gebührendeckelung). Dilettantischer und wirkungsloser könnte ein Gesetz kaum sein, denn statt die unkomplizierte und preisgünstige außergerichtliche Einigung zu fördern, verhindert es sie.
Und nun also meldet sich Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger mit einem Gesetzentwurf zu Wort. Unverkennbar der zeitliche Zusammenhang mit unserer
Protestbriefaktion an ihr Ministerium. Dennoch sind wir allenfalls Auslöser, denn Ursache ist sicherlich, dass inzwischen auch die Neoliberalen herausgefunden haben, dass ein Internet, in dem nur noch die Anwälte in Saus und Braus leben und als selbsternannte Sheriffs jede kommerzielle oder ideelle Initiative im Keim ersticken, extrem wirtschafts- und kulturschädigend ist.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger |
Die Vorschläge unserer Justizministerin klingen, im Gegensatz zu dem von Frau Zypries fabrizierten Murks, durchaus vernünftig. So sollen die Anwaltsgebühren reduziert werden und die freie Wahl des Gerichtsstandortes eingeschränkt werden. Zu Unrecht Abgemahnte erhalten zudem Recht auf Entschädigung (was in einem Rechtsstaat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, aber von unseren Richtern zugunsten der Abmahnlobbies stets geknickt wurde).
Bleibt abzuwarten, was in der Praxis von diesem Gesetzentwurf übrig bleibt, denn - wie gesagt - auch Ministerin Zypries war seinerzeit zu ihrer Zeit komplett eingeknickt. Gesetzentwürfe sind geduldig und immer eine schöne Schlagzeile in der Presse, aber wenn keine mächtige Lobby dahinter steht, landen sie meist im Papierkorb ...