Was heißt hier Link-Haftung?Vorweg: Es gibt die unterschiedlichsten Meinungen und klugen juristischen Ausführungen im Netz, wie Links zu verstehen und behandeln seien. Tatsache ist aber, daß Links als solche vom Gesetzgeber überhaupt nicht geregelt wurden, und daß man deshalb letztlich von der Auffassung, Kenntnis und nicht zuletzt Willkür des einzelnen Richters abhängig ist! Wer sich mit dem Internet ein wenig auskennt, wer weiß, daß es letztlich auf der komplexen Vernetzung unzähliger einzelner Inhalte und Seiten basiert, der kann angesichts deutscher Rechtsprechung, die aus der Frühzeit des Buchdrucks zu stammen scheint, nur verständnislos den Kopf schütteln. Zunächst aber mal zur Begriffsklärung: Linkhaftung heißt im Prinzip, daß aus Sicht mancher Richter jeglicher über Links erreichbarer Inhalt, unabhängig davon wo er sich physikalisch befindet, automatisch zum Bestandteil der eigenen Seite wird und damit auch der eigenen Verantwortung (als Herausgeber) unterliegt. Diese Verantwortung als "Herausgeber" muß man von der Verantwortung als Urheber unterscheiden. Ein Herausgeber haftet zivilrechtlich für Veröffentlichungen, unabhängig von der strafrechtlich relevanten Schuldfrage. Haftung bedeutet in diesem Zusammenhang, daß man, unabhängig davon ob man sich mit dem fremden Inhalt identifiziert oder auch nur davon Kenntnis hatte, zivilrechtlich für alle Schäden und Ersatzansprüche aufzukommen hat, die eventuell von dritter Seite gestellt werden. Und da können sich, speziell aus dem Wettbewerbsrecht, zahlreiche außerordentlich teure Regulierungs- und Unterlassungsansprüche ergeben (siehe auch Homepagebesitzer). Jetzt gibt es zwar in letzter Zeit zahlreiche ermutigende Richtersprüche, die speziell in marken- und domainrechtlichen Fragen Ansprüche an rein private Homepages meist ausschließen, was aber dennoch nichts an der grundsätzlichen Problematik der Haftung für fremde Inhalte ändert. Kommt noch dazu, daß der Gang zum Gericht, angesichts wettbewerbsrechtlicher Streitwerte (25.000 Euro bis mehrere Millionen), außerordentlich kostspielig und riskant ist. Denn eine Garantie dafür, wie die Entscheidung deutscher Richter in Internetfragen ausfallen wird, gibt es nicht. Es herrscht im Gegenteil extreme Rechtsunsicherheit! Hier ein paar Denkanstöße für Gesetzgeber und Richter:
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