Freiherr von Gravenreuths Stellungnahme zum Vergleich Heise ./. Gravenreuth: a) Im Gegensatz zu den "normalen" HEISE-Usern habe ich nie "anonyme Einträge" getätigt. Ich war mit "Günni" oder "GvG" für die User immer erkennbar. b) Ich habe keinesfalls "oftmals parallel zu nachfolgend an die Forenbetreiber Abmahnungen versandten". Heise als Forenbetreiber wurde von mir wegen Gegendarstellungsansprüche, Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts u.ä, wegen ihrer News in Anspruch genommen. Nur in ganz wenigen Fällen erfolgte eine formelle Abmahnung wegen Forenbeiträgen und dies auch nur dann, wenn HEISE auf die vorangegangenen Hinweis nach § 11 TDG "ewig" nicht reagierte. Während mein Account innerhalb von Minuten gesperrt werden konnte, blieb z.B. der Mordaufruf gegen den damaligen Minister Clement (SPD) "Finaler Rettungsschuß für die Demokratie" ca. 1/2 Tag nach Kenntnis durch HEISE Online. (Konnte und wurde von mir nicht abgemahnt werden.) c) Auch habe ich keine Unterlassungserklärung unterzeichnet, sondern zu Protokoll erklärt, dass ich die Kündigung des Vertrags akzeptiere und dies mit einer Unterlassungserklärung, die weder mit der Abmahnung, noch mit der Klage übereinstimmte, bekräftigt. HEISE musste daraufhin "fast freiwillig" insoweit den Rechtstreit für erledigt erklären. Wer wieviel der Kosten zu tragen hat, wird das Gericht entscheiden. Das OLG Köln hat in einem vergleichbaren Fall dann die Kosten gegeneinander aufgehoben: