Disclaimer und Impressum - muss das sein?

Über kaum einen Bereich des Internetauftritts gibt es soviele Missverständnisse und Irrtümer wie über Impressum und Disclaimer.
 
Fast täglich schneien bei uns Fragen zum Disclaimer herein, vor allem gibt es immer wieder neue, kreative Vorschläge, per Disclaimer das Abmahnrisiko zu reduzieren.
 
Kurze Antwort: Ein Disclaimer ist völlig nutzlos bzw. schadet womöglich sogar.
 
Längere Antwort: Der Disclaimer ist, wie der Name schon vermuten lässt, keine deutsche Einrichtung und damit hierzulande rechtlich belanglos. Ähnliches gilt auch für andere, zwar international gebräuchliche Begriffe wie Public Domain oder Fair Use. Ist alles im Internet-Entwicklungsland Deutschland, in dem Richter Recht sprechen, die Wikipedia nicht kennen (und mal eben auf Anfrage sperren: Wikipedia gesperrt) und Youtube vermutlich für eine illegale Tauschbörse halten (Youtube-Urteil), völlig unbekannt und damit irrelevant.
 
Kurze rechtliche Erläuterung: Voraussetzung, damit ein Disclaimer überhaupt irgendwelche rechtliche Wirkung erlangen könnte, wäre, dass er vor Betreten einer Webseite oder vor Nutzung eines Online-Service (Spiel, Tool, Info etc.) zunächst gelesen werden muss. Und selbst dann kann er nicht geltendes Recht aushebeln. Im Gegenteil, der Versuch, ein geltendes deutsches Gesetz durch den Disclaimer zu umgehen, kann ein abmahnbarer Tatbestand sein. So hat die Wettberwerbszentrale (einer der Haupt-Abmahnungsgewinnler in Deutschland) wiederholt Serienabmahnungen an Gewerbetreibende versandt, die in Impressum oder Disclaimer statt einer Abmahnung zunächst eine kostenfreie Kontaktaufnahme per Email erbeten hatten (siehe Antiabmahn-Klausel).
 
Ähnlich ist es mit den auf Linksammlungen angebrachten Disclaimern. Sie schaden zwar nicht, machen aber auch nicht viel Sinn, denn im Zweifelsfall wird immer ein Richter entscheiden, wofür man haftet. Und Ihr könnt sicher sein: Er wird nicht Euren Disclaimer lesen, bevor er ein Urteil fällt.
    Ganz so tragisch ist das aber auch nicht, da man nur für Links haftet, die offenkundig illegal sind (Porno- oder Raubkopieseiten, eventuell Hass- und Schmähseiten). Für alle anderen verlinkten Seiten haftet man nach Kenntnisnahme, soll heißen: Wenn Euch jemand darauf hinweist, dass die verlinkte Seite ganz oder in Teilen illegal ist, tut Ihr gut daran, den Link zu entfernen. Abmahnbar ist das aber erst, wenn Ihr Euch weigert, den Link zu entfernen. Dann werdet Ihr zum "Mitstörer" und macht Euch in gleicher Weise unterlassungspflichtig wie der Hauptverursacher (Betreiber der verlinkten Seite).
 
Und wie ist das mit dem Impressum?
Auch hier gibt es ein weitverbreitetes Missverständnis, nämlich, dass nur kommerzielle (gewerbliche) Internetseiten ein Impressum benötigen. Tatsächlich wird im Telemediengesetz von "geschäftsmäßigem" Internetauftritt gesprochen. Und damit ist NICHT geschäftlich bzw. gewerblich gemeint, sondern nur, dass etwas mit einer gewissen Nachhaltigkeit und Aufwand betrieben wird. Der rechtliche Ausdruck "geschäftsmäßig" wird zB. auch für gemeinnützige Vereine etc. verwendet, quasi für alles, das auf längere Zeit eingerichtet und mit einem gewissen Aufwand betrieben wird.
 
Und das gilt natürlich auch für Blogs und private Homepages. Allerdings: Wo kein Kläger, da auch kein Angeklagter. Wegen fehlendem oder fehlerhaftem Impressum abmahnbar ist allenfalls ein gewerblicher Internetauftritt (und auch das ist umstritten), da die Voraussetzung für eine Abmahnung die sogenannte "Aktivlegitimation" ist, das heißt, der Abmahner muss ein berechtigtes Interesse daran haben, dass Ihr ein bestimmtes Verhalten zukünftig unterlasst.
    Ein privater Internetauftritt ohne Impressum stellt also allenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die zudem in der Regel von niemandem geahndet wird.
 
Was soll ich jetzt also tun?
Die berühmte Gretchenfrage und nichts genaues weiß man nicht, wie generell im deutschen Internetrecht. Ein Gewerbetreibender sollte grundsätzlich ein Impressum (mit Postanschrift, elektronischer Adresse und Steuernummer) haben, und statt "Disclaimer" eine möglichst durch einen Anwalt geprüfte AGB.
 
Blogs und private Homepages mögen selber entscheiden, ob sie (auch rechtlich, per Impressum) zu dem stehen, was sie veröffentlichen und auch, ob sie einen Disclaimer zwar nutzlos aber halt cool finden.
    Wir können aus unserer Erfahrung heraus nur dringend raten, die Möglichkeiten eines anonymen Internet-Auftritts zu nutzen. Blogs sind in der Regel ohnehin anonym, und Domains (zumindest die internationalen wie com,net und org) können mit sogenannter WhoIs-Protection anonymisiert werden. Und warum dann noch ein Impressum setzen und sich zum potentiellen Abmahnopfer machen ?!
 

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