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[ Rettet das Internet |
Gast-Beiträge ] Die folgende Mail erhielten wir im Zusammenhang mit einem Spendenangebot, das wir aber aus organisatorischen Gründen leider nicht annehmen konnten. Trotzdem haben wir uns sehr darüber gefreut, dass das deutsche Abmahnwesen zunehmend auch von Rechtsanwälten kritisiert wird und dass einige dieser Juristen sogar aktiv etwas dagegen unternehmen. Deshalb veröffentlichen wir hier gerne die wichtigsten Abschnitte dieser Mail.
Sehr geehrte Betreiber der Internet-Seite "rettet-das-internet",
vorab: keine Sorge, ich möchte Ihr Angebot nicht beanstanden - im Gegenteil!
Ich möchte Ihnen herzlich zu Ihrer Initiative gratulieren und hoffe, dass
möglichst viele der vom deutschen Wettbewerbsrecht negativ Betroffenen
Ihre Seiten zu lesen bekommen und sich gegen die Abzocke einiger Kollegen
von uns zu wehren.
Zu meiner Person: Mein Name ist Alexander Schupp und ich bin tätig als
Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit Hauptsitz in
Zweibrücken/Pfalz. Ich bin Ende 2005 erstmals mit einer
wettbewerbsrechtlich begründeten Abmahnung gegenüber einem unserer
Mandanten "in Kontakt" gekommen und war fassungslos, wie leicht es ist,
mittels wettbewerbsrechtlicher Massenabmahnungen erhebliche Geldsummen zu
erzielen. Denn in der Tat:
Es besteht ein eindeutiges rechtliches Ungleichgewicht zugunsten des Abmahners,
die Punkte, die auf Ihrer Seite genannt sind, treffen vollständig zu.
Ich habe seither eine Vielzahl von abgemahnten Personen vertreten und bin
ein überzeugter Gegner dieser Art von Gebührenschinderei. Denn häufig
trifft es solche, die z.B. über den Verkauf bei eBay sich ein finanzielles
Standbein schaffen wollen, also Arbeitslosengeld- und Hartz IV-Empfänger.
Diese kommen oft gar nicht auf die Idee, sich hinsichtlich ihrer Angebote
über die rechtlichen Fallstricke des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts
(z.B. Fotos von Artikeln) zu informieren. Diese Personen sind nach einer
Abmahnung und einem möglicherweise folgenden Verfügungsverfahren oft über
Jahre verschuldet.
Die Verwischung der Grenzen zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und
Unternehmern (§ 14 BGB) und die Annahme von horrenden Streitwerten im
Wettbewerbsrecht hat nach meinem Eindruck allerdings nicht der
Gesetzgeber, sondern die Justiz der späten 90er-Jahre zu verantworten.
Ich "kämpfe" daher in jedem Verfahren aufs Neue darum, den befassten
Gerichten das Geschäft der Massenabmahnung und den Schaden, den diese
verursacht, zu verdeutlichen - was zunehmend, wie ich erfreut feststelle,
Gehör findet.
Ich möchte Sie insoweit auf eine von uns "betreute" Abmahnwelle hinweisen,
deren Ausgang (Einstellung der Abmahnungen wegen vom Abmahner verlorener
Prozesse) beweist, dass Zusammenarbeit und Hartnäckigkeit der Betroffenen
sich lohnen kann:
Wir haben dieses Jahr weiterhin unter der Seite
abgemahnt.org
eine Initiative gegen Massenabmahnungen ins Leben gerufen, die darauf abzielt,
den Informationsaustausch zwischen den Abgemahnten zu verbessern. Natürlich
vertreten wir auch (kostenpflichtig) Personen, der Schwerpunkt liegt aber
in der kostenfreien Information über die Gefahren und Chancen bei Erhalt
einer Abmahnung. Wir halten dies für notwendig, da es viele Seiten
(insbesondere Foren) gibt, die die möglichen Konsequenzen einer Abmahnung
stark verharmlosen und so ein noch größerer Schaden droht.
Dieser "Gefahrenkumulation" zum Schaden der Abgemahnten und zum Nutzen der
Abmahner versuchen wir entgegenzutreten.
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Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Schupp
Rechtsanwalt Küttner Rechtsanwälte GmbH Referat für Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht |