[ Rettet das Internet | Gast-Beiträge ]
 

Die folgende Mail erhielten wir im Zusammenhang mit einem Spendenangebot, das wir aber aus organisatorischen Gründen leider nicht annehmen konnten. Trotzdem haben wir uns sehr darüber gefreut, dass das deutsche Abmahnwesen zunehmend auch von Rechtsanwälten kritisiert wird und dass einige dieser Juristen sogar aktiv etwas dagegen unternehmen. Deshalb veröffentlichen wir hier gerne die wichtigsten Abschnitte dieser Mail.

 
Sehr geehrte Betreiber der Internet-Seite "rettet-das-internet",
 
vorab: keine Sorge, ich möchte Ihr Angebot nicht beanstanden - im Gegenteil!
 
Ich möchte Ihnen herzlich zu Ihrer Initiative gratulieren und hoffe, dass möglichst viele der vom deutschen Wettbewerbsrecht negativ Betroffenen Ihre Seiten zu lesen bekommen und sich gegen die Abzocke einiger Kollegen von uns zu wehren.
 
Zu meiner Person: Mein Name ist Alexander Schupp und ich bin tätig als Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit Hauptsitz in Zweibrücken/Pfalz. Ich bin Ende 2005 erstmals mit einer wettbewerbsrechtlich begründeten Abmahnung gegenüber einem unserer Mandanten "in Kontakt" gekommen und war fassungslos, wie leicht es ist, mittels wettbewerbsrechtlicher Massenabmahnungen erhebliche Geldsummen zu erzielen. Denn in der Tat: Es besteht ein eindeutiges rechtliches Ungleichgewicht zugunsten des Abmahners, die Punkte, die auf Ihrer Seite genannt sind, treffen vollständig zu.
 
Ich habe seither eine Vielzahl von abgemahnten Personen vertreten und bin ein überzeugter Gegner dieser Art von Gebührenschinderei. Denn häufig trifft es solche, die z.B. über den Verkauf bei eBay sich ein finanzielles Standbein schaffen wollen, also Arbeitslosengeld- und Hartz IV-Empfänger. Diese kommen oft gar nicht auf die Idee, sich hinsichtlich ihrer Angebote über die rechtlichen Fallstricke des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts (z.B. Fotos von Artikeln) zu informieren. Diese Personen sind nach einer Abmahnung und einem möglicherweise folgenden Verfügungsverfahren oft über Jahre verschuldet.
 
Die Verwischung der Grenzen zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) und die Annahme von horrenden Streitwerten im Wettbewerbsrecht hat nach meinem Eindruck allerdings nicht der Gesetzgeber, sondern die Justiz der späten 90er-Jahre zu verantworten. Ich "kämpfe" daher in jedem Verfahren aufs Neue darum, den befassten Gerichten das Geschäft der Massenabmahnung und den Schaden, den diese verursacht, zu verdeutlichen - was zunehmend, wie ich erfreut feststelle, Gehör findet.
 
Ich möchte Sie insoweit auf eine von uns "betreute" Abmahnwelle hinweisen, deren Ausgang (Einstellung der Abmahnungen wegen vom Abmahner verlorener Prozesse) beweist, dass Zusammenarbeit und Hartnäckigkeit der Betroffenen sich lohnen kann:
 
 
Wir haben dieses Jahr weiterhin unter der Seite abgemahnt.org eine Initiative gegen Massenabmahnungen ins Leben gerufen, die darauf abzielt, den Informationsaustausch zwischen den Abgemahnten zu verbessern. Natürlich vertreten wir auch (kostenpflichtig) Personen, der Schwerpunkt liegt aber in der kostenfreien Information über die Gefahren und Chancen bei Erhalt einer Abmahnung. Wir halten dies für notwendig, da es viele Seiten (insbesondere Foren) gibt, die die möglichen Konsequenzen einer Abmahnung stark verharmlosen und so ein noch größerer Schaden droht. Dieser "Gefahrenkumulation" zum Schaden der Abgemahnten und zum Nutzen der Abmahner versuchen wir entgegenzutreten.
 
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Mit freundlichen Grüßen,
 
Alexander Schupp

Rechtsanwalt
Küttner Rechtsanwälte GmbH
Referat für Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht