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[ Rettet das Internet |
Gast-Beiträge ]
Alexander Rau und Christian Bayer
Der folgende Brief entstand als Reaktion auf eine einstweilige Verfügung
mit einem Streitwert von 50.000 Euro gegen die Betreiber eines kleinen Online-Shops,
die solche Beträge nicht einmal in Jahrzehnten erwirtschaften können.
Die beiden Studenten hatten es versäumt,
in ihrem Angebot eine Preisangabe zu einem nie verkauften Artikel zu aktualisieren,
und stehen deshalb jetzt vor dem finanziellen Ruin.
Selbstverständlich unterstützen wir in solchen Fällen von offensichtlicher Abzocke jede angemessene Gegenwehr und möchten dazu ermutigen, verstärkt Druck auf die indirekt Verantwortlichen zu machen, nämlich die von uns gewählten Politiker.
Sehr geehrte Frau Zypries,
wir sehen mit unserem Anliegen als letzte Chance den Kontakt zu Ihnen aufzunehmen,
damit wir uns mit unserem Problem Gehör verschaffen können!
Wir sind zwei Studenten, die vor einem Jahr eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts gründeten
um via Internet mit einem Onlineshop ein wenig Geld nebenher zu verdienen.
Unsere Produkte beziehen wir über Großhändler und sind als so genannte Reseller tätig.
In unserem Angebot befinden sich Artikel aus dem Bereich Elektronik und PC-
und Konsolenspiele.
In unserem Elektronikbereich wollten wir unter anderem eine Kamera der Firma Canon
verkaufen und haben dabei eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (künftig UVP)
von 399 Euro angegeben, die zum damaligen Zeitpunkt korrekt war.
Wir haben es dann leider versäumt diese Angabe zu aktualisieren,
nachdem im Februar diesen Jahres eine neue UVP von 349 Euro gültig wurde.
Ein Rechtsanwalt aus Hamburg nahm dies zum Anlass,
im Namen der Firma Media-Markt eine einstweilige Verfügung
(ohne vorherige Abmahnung) zu erwirken,
da wir mit unserem Fehler gegen das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" verstoßen würden.
Der Streitwert des Ganzen beläuft sich auf 50.000 Euro und wir haben die Kosten zu tragen.
Wir haben dann einen Anwalt hinzugezogen,
der uns vertreten soll in dieser Sache und wir haben Widerspruch eingelegt,
da die Sache ja wohl eindeutig eine Geldmacherei des Anwalts darstellt
und nichts mit einem möglichen Rechtsschutz der Firma Media-Markt zu tun hat.
Von der Kamera, die wir falsch deklariert haben, haben wir keine einzige verkauft,
ein Streitwert in dieser Höhe ist schon allein deswegen ein Witz.
Heute (06.09.2006) fand das Verfahren vor dem Landgericht München
mit 2 Laienrichtern statt und es wurde über den Widerspruch verhandelt.
Die Richter haben im Laufe des Verfahrens tatsächlich eine Rechtmäßigkeit des Ganzen
als erwiesen angesehen, sodass unser Anwalt den Widerspruch zurückzog,
damit uns keine noch höheren Kosten dadurch entstehen.
Das Trostpflaster für uns ist lediglich eine Reduzierung des Streitwertes
auf 15.000 Euro (keine Kamera verkauft, also gibt es auch keinen tatsächlichen Schaden)!
Das heißt nun für uns, dass es keine höhere Instanz gibt und wir
mehrere tausend Euro Kosten zu tragen haben, aufgrund der Tatsache,
dass ein spitzfindiger Anwalt die bestehende Rechtslage auf Dinge anwendet,
die in der Gesetzgebung des UWG nicht vorgesehen waren.
Das UWG hat seinen Ursprung nicht im Internethandel und ist daher leicht zu missbrauchen,
wie man in diesem Fall sieht.
Kann es sein, dass ein Staat Regelungen trifft und diese aufrecht erhält in dieser Form,
mit der Möglichkeit, dadurch junge Leute mit ihrem Vorhaben Geld zu verdienen,
zu ruinieren, indem man bestehende Gesetze zweckentfremdet und daraus Kapital schlägt?
Wenn die Firma Media Markt einen Rechtsstreit über "Dieter Bohlen Masken" mit
der Firma Makro-Markt startet und dadurch Vorteile im Marketing bekommt,
dann lasse ich mir das ja gefallen, denn es treffen zwei "Gegner" aufeinander,
die mit gleichen Mitteln auf eine solche Auseinandersetzung reagieren können
und solch ein Verfahren aus der Portokasse bezahlen.
Für zwei Studenten wie uns ist ein solcher Rechtsstreit mit derartigen Kosten verbunden,
die zu einer Verschuldung führen,
die nicht im Verhältnis stehen mit der Auseinandersetzung an sich.
Zusammengefasst handelt es sich bei der Sache um eine Zweckentfremdung einer bestehenden Gesetzeslage,
mit der in unverhältnismäßiger Art und Weise zwei Studenten in ihren eigenen Ruin getrieben werden
und der Staat steht mit seiner Gesetzgebung hinter einem solchen Vorgehen und gibt indirekt
durch Versäumnisse in der Anpassung von bestehenden Gesetzen an den Status Quo in einer
sich veränderten Wirtschaftsstruktur mit dem Handel im Internet usw. sein Ok dazu.
Ich erwarte von einem Staat, in dem ich wirtschaftlich handeln soll,
einen verhältnismäßigen Umgang mit den Rechten der verschiedenen Parteien
und daher erwarte ich, dass diese Sache Gehör findet in den obersten Kreisen,
die ich mit diesem Brief anspreche! Jeder muss zugeben,
dass eine solche Sache nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann
und daher eine Zweckentfremdung vorliegt.
Ich bitte Sie die Sache ernst zu nehmen, denn es ist für uns so ernst,
dass wir dadurch unsere Zukunft gefährdet sehen, weil uns eine Finanzierung des Ganzen,
was wir nicht angeleiert haben schlicht und einfach unmöglich erscheint.
Zur Information:
Unser Unternehmen erwirtschaftet einen monatlichen Gewinn von etwa 10-20 Euro. Das können wir nachweisen und um einen solchen Streitwert (ich erinnere: 15 000 Euro) überhaupt zu erwirtschaften, müssten wir hochgerechnet 83 Jahre (bei einem Monatsverdienst von 15 Euro durchschnittlich) so weiter arbeiten. Verhältnismäßigkeit? - Nein.
Wir bitten um eine Stellungnahme und wir wünschen uns,
dass Sie in dieser Sache tätig werden und auch die "Kleinen" einmal berücksichtigen,
denn die benötigen einen Schutz des Staates vor einem solchen Vorgehen
von Anwälten und Mitstreitern!
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Rau und Christian Bayer, beide 22 Jahre alt!
www.chrislex.com
Anm. von Rettet das Internet:
Der Name des beteiligten Anwalts wurde aus rechtlichen Gründen entfernt. |